„Was kostet das?“ – für viele: nichts.
Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Geld aus der Pflegekasse, das genau für Alltagshilfe gedacht ist. Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit der Kasse ab – Sie müssen sich um den Papierkram nicht kümmern.
Entlastungsbetrag
131 € / Monat
Ab Pflegegrad 1. Genau für Angebote zur Unterstützung im Alltag – also für uns.
Verhinderungspflege
anteilig
Ab Pflegegrad 2 ein Jahresbudget, das sich stundenweise für Entlastung nutzen lässt.
Umwidmung der Sachleistung
bis 40 %
Nicht genutzte Pflege-Sachleistung lässt sich zu einem Teil auf Alltagshilfe umlenken.
Steuerbonus (Selbstzahler)
20 %
Ohne Pflegegrad: haushaltsnahe Dienstleistungen mindern direkt Ihre Steuer (§35a).
So läuft die Abrechnung
Der Entlastungsbetrag allein reicht für rund 3–4 Stunden im Monat. Durch Kombination mit den anderen Budgets sind in der Praxis oft 10 Stunden und mehr drin – ohne dass Sie selbst zahlen.
Die genauen Beträge und Voraussetzungen klären wir im persönlichen Gespräch für Ihre Situation.
Prüfen wir gemeinsam, was Ihnen zusteht?
Ein kurzes Gespräch genügt – wir sagen Ihnen ehrlich, was die Kasse übernimmt.
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